Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten festen Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen.
Versichert sind grundsätzlich nur fest mit dem Erdboden verbundene Gebäude und Gebäudebestandteile. Separate Gebäude wie z. B. Wetterschutzhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Einschlusses.
Im Kleingedruckten wird immer von „allseitig“ umschlossenen Gebäuden gesprochen. Das schließt natürlich eine Driving Range aus. Deshalb muss in der Police auch hierauf geachtet werden. Durch den Versicherungsvertrag wird der Versicherer zur Deckung eines durch einen Versicherungsfall eingetretenen Schadens und seiner Folgeschäden verpflichtet.
Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zudem können selbstverständlich weitere Elementarschäden oder Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen mitversichert werden.
Da die Beregnungsanlage auf dem Platz verbaut ist, wird diese oft vergessen und ist meist nicht Bestandteil einer Versicherung.

Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt bestimmte Schäden am eigenen Inventar, an Produkten und Warenbeständen von Golfanlagen ab. Für die Instandsetzung und Wiederanschaffung kommt diese Versicherung auf.
Der Versicherungsschutz umfasst den Ersatz von Schäden, die durch bestimmte Gefahren entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel Feuer, Sturm und Hagel.
Zudem werden Beschädigungen durch ein geplatztes Wasserrohr abgedeckt, sofern das eigene Inventar dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurde. Werden im Zuge eines Einbruchs in einem Geschäft Sachen entwendet, sind die Verluste mit in der Versicherung eingeschlossen. Oft ist die Steuerung der Beregnungsanlage, siehe Elektronikversicherung, nicht Bestandteil Ihres Vertrages.
Dekoder, Spulen und auch das Rohrleitungssystem sind nicht Inhalt im eigentlichen Sinn. Die von Clubmitgliedern eingebrachten Gegenstände, Schläger, Bags und Caddywagen sind ebenfalls meist ausgeschlossen. Sie sollten Ihre Mitglieder, wenn noch nicht geschehen, im Mietvertrag der Caddyboxen darauf hinweisen.
Einen Mustermietvertrag stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Viele Versicherer schließen übrigens „kraftstoffbetriebene Fahrzeuge“ in den Bedingungen aus! Das bedeutet, dass Ihre Arbeitsmaschinen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind!-> Maschinenbruch

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Kunden vor berechtigten sowie unberrechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter.
Sind die Ansprüche gerechtfertigt, kommt der Versicherer hierfür auf. Sind die Ansprüche nicht gerechtfertigt sein, wehrt er diese auf eigene Kosten ab. Im Golfsport kann die Haftpflichtversicherung in vielen Bereichen Ansprüche im Schadensfall abdecken. Angefangen von abirrenden Golfbällen bis hin zu Umweltschäden durch Benzin- und Öltanks oder anderen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen oder Schäden durch Pflanzen- d&O schutz- und Düngemitteleinsatz. Die meisten Versicherer kennen die Besonderheiten des Golfsports bzw. die damit verbunden Risiken nicht. Somit können sie mit ihren standardisierten Produkten diese Risiken nicht adäquat abdecken.
So sind beispielsweise häufig Behälter für Treibstoffe nur bis zu einem Volumen von 1.000 Litern oder Gebinde für Öle und Pflanzenschutz- und Düngemittel nur bis 50 Liter versichert. Selbst das Ausrichten von Turnieren ist nicht bei allen Gesellschaften versichert, da Turniere als Veranstaltung gelten! Ist dies falsch oder gar nicht versichert haftet wiederum der Vorstand -> D&O

D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich dabei um eine Art der Berufshaftpflichtversi- Fehlentscheidungen getroffen wurden. cherung und schützt die Ehrenamtlichen (Verein) bzw. die Geschäftsführer (Betreibergesellschaft) vor Ansprüchen, die aufgrund von Viele Präsidenten, Schatzmeister etc. wissen nicht, dass Sie bis zur Grenze ihres Privatvermögens haften. Die D&O Versicherung schützt sie vor Ansprüchen, bezahlt diese oder wehrt diese ab.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden – nicht Personen- oder Sachschäden – zur Folge haben könnte.
Schäden treten meist aufgrund Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten auf. Wir geben den Tipp sich die Arbeitssituation genau anzuschauen, die Arbeitsverträge zu kontrollieren und zu überlegen, ob das Clubmanagment, sowie die Angestellten Sekretär*innen überhaupt einen solchen Schaden verursachen können? Häufig sind hier Beitragsreduzierungen zwischen 1.800 – 3.000 € möglich!
Wichtig ist, dass dieser Versicherungsschutz nicht mit der wichtigen Absicherung der sogenannten -> D&O-Versicherung, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe von Vereinen/ Unternehmen verwechselt wird.

Unbedingt sollte, zumindest für Vereine, darauf geachtet werden, dass diese Versicherung auch über die Absicherung von „Verlust der Gemeinnützigkeit“ verfügt. Weitere Schäden, die aus der Golfbranche stammen:
- Fehler bei der Finanzierung oder Umfinanzierung eines Neu/ – Umbaus von Gebäuden
- Verjährund berechtigter Ansprüche auf Zahlung von Mitglieds- beiträgen und Umlagen
- Abschluss eines Mietvertrags über eine nicht oder nicht vollumfängich gebrauchstaugliche Abstellfläche
- Fehler beim Abschluss bzw. pflichtwidriger Nichtabschluss von Versicherungsverträgen
- Übertragung der Buchführung an einen nicht qualifizierten Schatzmeister
Eine Maschinenbruchversicherung deckt die Kosten, die an einer beschädigten Maschine nach Reparatur oder durch Ersatz entstehen.
Mit einer Maschinenbruchversicherung können sämtliche Maschinen, Apparate, maschinelle Einrichtungen und Geräte versichert werden, die durch keine andere Versicherung (z.B. Elektronikversicherung) gedeckt sind. Mehr als 75 % der heutigen Golfanlagen leasen ihre Maschinen, vergessen aber, dass diese Maschinen laut Leasingvertrag eine solche Police benötigen!-> D&O Police Zu bedenken gilt allerdings, dass diese Versicherung nur den Zeitwert ersetzt. Bei einem Brand in der Maschinenhalle, wie z.B. 2013, kann es zu empfindlichen Einbußen kommen.
Carts und Arbeitsmaschinen
Wenn wir eine neue Anlage begutachten, ist eine unserer Standardfragen die Frage nach der Versicherungsbestätigung der Golfcarts. Von Mofaschildern über Teil- oder Vollkaskoversicherungen bis hin zum Schulterzucken haben wir alles schon erlebt. Leider ist dies nur zu verständlich. Wir selber empfinden das Prozedere ebenfalls als kompliziert, erklären Ihnen aber gerne wie es gehen kann. Bi Golfcarts handelt es sich um „versicherungspflichtige Fahrzeuge“! Dies sollte Ihrem Ansprechpartner für das Thema Versicherungen klar sein.
Nicht golfaffine Versicherungsvertreter sind oft der Meinung, dass diese, ähnlich wie z.B. Krankenfahrstühle, nur ein Mofakennzeichen benötigen. Viele Kollegen glauben auch, dass das Befahren auf „teilöffentlichen oder bedingt öffentlichen Straßen“ gar keinen Versicherungsschutz bedarf. Dies ist leider ebenso falsch.
Wie wir alle wissen, fahren die Carts um die 22 km/h und nicht selten freut man sich, wenn es sogar etwas schneller geht. Carts können aber auch große Schäden anrichten, den Beweis liefern zahlreiche Videos auf youtube. Im Pflichtversicherungsgesetz, und dies findet hier Anwendung, wird festgelegt, dass für alle Kraftfahrzeuge über 6 km/h (das betrifft alle Golfcarts) und alle Arbeitsmaschinen über 20 km/h eine eigene Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mind. 7,5 Mio € nachgewiesen werden muss. Hier gilt auch nicht das Verschuldensprinzip. Der Halter dieser Maschinen haftet in jedem Fall alleine aus dem Betrieb der Fahrzeuge. Im Falle einer Prüfung muss bei fehlendem Versicherungsschutz ein Bußgeld entrichtet werden. Kommt es gar zu einem Unfall, haftet der Geschäftsführer oder Präsident mit seinem Privatvermögen. -> D&O Daher ist dies ein besonders wichtiger Bereich, der in den meisten Golfanlagen nicht richtig versichert wird. Vielleicht haben Sie schon einmal Golfcarts mit richtigen Nummernschildern gesehen?
Wenn diese dann sogar eine neue Bremsanlage und neben Scheinwerfern auch Bremslichter und Blinker haben dürfen diese in der Tat sogar am Straßenverkehr teilnehmen. Für Golfanlagen aber ein komplizierter und unnötiger Schritt. Zumal dann auch nur Personen fahren dürfen die über mind. Führerscheinklasse B verfügen. Abgesehen davon muss das Cart dann sogar regelmäßig zum TÜV.
Wir haben für unsere Golfanlagen mit einem Versicherungsunternehmen einen Rahmenvertrag geschlossen, der all diese Themen auffasst und die Carts richtig versichert. Wir erstellen eine Bescheinigung, die auch den Behörden vorgelegt werden kann. Einfach und praktikabel.


Die Elektronikversicherung schützt vor Bedienungsfehler der Geräte durch den Menschen, Blitzschlag, Überspannung, Diebstahl oder bei Schäden, die durch Wasser, Eis oder höhere Gewalt verursacht werden. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass die verbauten Teile der Beregnungsanlage im Standardwerk der meisten Versicherungen nicht eingeschlossen sind. 1. weil diese nicht im Gebäude verbaut sind 2. weil die Dekoder, Spulen und die Verrohrung per Definition, siehe nebenstehend, nicht als mitversichert gelten. 3. weil diese einen „elektronischen“ Hintergrund haben.
Dies mag zwar unsinnig erscheinen, aber Versicherte unterscheiden zwischen elektrischen und elektronischen Teilen! Ebenfalls ein Beleg, dass nicht alle Versicherungen Golf „können“. Hier ein Auszug aus den Bedingungen: Entsprechend ihrer jeweiligen Grundfunktion sind die betroffenen Geräte der technischen Betriebseinrichtung in elektrisch und elektronisch einzuteilen.
Im Rahmen des Elektronikvertrages gelten zudem nur Anlagen bestimmter Technikgruppen (Daten-, Kommunikations-, Büro-, Mess-, Prüf-, Steuerungs-, Satz-, Repro-, Bild-, Ton-, Sicherheits- und Meldetechnik sowie Kassen und Waagen) versichert.

Das Herzstück! Viele Anlagen wissen nicht, dass diese Art der Versicherung das Wichtigste schützt, was die Anlage ausmacht: Ihren Golfplatz und alle seine Bestandteile. Abschläge, Fairways, Bunker, Grüns, Teile der Beregnungsanlage, Wetterschutzhütten, Wege etc. All diese Dinge sind mit den Policen der beiden letzten verbliebenen Versicherer versicherbar. Wir haben in Zusammenarbeit einige weitere Bestandteile in hinzugefügt. Die Versicherung schützt somit gegen Schäden durch:
- mutwillige bzw. böswillige Beschädigungen (Vandalismus)
- Naturgefahren wie: Sturm, Hagel, Frost, Überschwemmung Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen
- Feuer, Leitungswasser
- soweit vereinbart: Rotwild, Damwild und Wildschweine
Warum eine solche Versicherung wichtig ist?
Die beiden größten Schäden die wir bisher begleitet haben waren 320.000 € durch Sturm und 280.000 € durch Starkregen.
